Sicherheitsmarkt weiter auf Wachstumskurs

01. Mai 2015

Der Markt für elektronische Sicherheitstechnik erzielte im Jahr 2014 einen neuen Spitzenwert. Der Erhebung des BHE zufolge belief sich der Gesamtumsatz auf rund 3,18 Mrd. Euro – das beste Ergebnis seit Beginn der Messungen und ein deutliches Wachstum von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Besonders deutlich fiel der Zuwachs in der Videoüberwachungstechnik aus. Hier wurde eine Umsatzsteigerung von 4,2 Prozent auf 448 Mio. Euro erreicht. Spürbare Zugewinne erzielten auch die Brandmeldetechnik (+ 4,0 Prozent auf 1,42 Mrd. Euro), die Sprachalarmsysteme (+ 3,7 Prozent auf 84 Mio. Euro) und die Zutrittssteuerung (+ 3,3 Prozent auf 282 Mio. Euro). Die Einbruchmeldetechnik konnte ihre Umsätze auf 693 Mio. Euro steigern (+ 3,0 Prozent).

Von der guten Geschäftslage profitieren auch die Anbieter sonstiger elektronischer Sicherungssysteme (+ 3,6 Prozent auf 258 Mio. Euro), wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Flucht- und Rettungswegen.

Neuer Normen-Entwurf: DIN EN 16763 – Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Mit Ausgabedatum Juli 2015 erscheint der deutsche Normen-Entwurf der DIN EN 16763 – Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen (prEN 16763:2015) im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).

Hierbei handelt es sich um den zweiten Entwurf dieser Dienstleistungsnorm, der erste Entwurf wurde im August 2014 veröffentlicht und zur Stellungnahme vorgelegt.

Auszug aus dem Anwendungsbereich der Norm:

Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an die Dienstleistungsorganisation sowie an die Kompetenz, das Wissen und die Erfahrungen für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Anlagenüberprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Sicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest, unabhängig davon ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Diese Europäische Norm ist bei Dienstleistungen an Sicherheitsanlagen anzuwenden, diese sind Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen und Alarmanlagen und die Kombinationen der vorgenannten Anlagen, einschließlich der Alarmübertragung für die der Dienstleister den Auftrag hat. Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen sind ausgenommen. (…) Brandmeldesysteme schließen auch Sprachalarmanlagen und elektroakustische Notfallwarnsysteme ein. Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen umfassen Systeme wie auf Wasser basierte Feuerlöschanlagen, Gaslöschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Alarmanlagen umfassen Systeme wie Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und alle weiteren Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen.

Bei Interesse an einer Durchsicht und ggf. Kommentierung/Stellungnahme des Normenentwurfs wird um Rückmeldung an info@bhe.de  gebeten.

Die offizielle Einspruchsfrist endet am 05.08.2015. BHE-interne Stellungnahmen müssen daher bis spätestens 27.07.2015 eingereicht werden.

Quelle:BDSW

zur Aktuell-Übersicht