Häufig gestellte Fragen von Aufschaltungskunden

Was kostet die Aufschaltung der Gefahrenmeldeanlage auf die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)?

Da über die unterschiedlichsten Formate die Gefahrenmeldeanlage aufgeschalten werden kann, können die Kosten je nach Zeitaufwand für die Einrichtung im Gefahrenmanagementsystem (NSL) und der Anzahl der einzurichtenden Melder variieren.

Welche Übertragungsformate werden unterstützt?

Es können alle gängigen Formate wie zum Beispiel, VDS 2465, Contact-ID, SIA, Telim, Silentknight, Frontel und viele andere empfangen werden.

Auch Formate, die über IP (Internet-Protkoll) übertragen werden (VDS2465 over IP, SIA / Contact over IP), können empfangen und verarbeitet werden.

Wie lange dauert es, bis die Interventionskraft vor Ort ist?

Nach der Richtlinie VDS 2529 darf die Interventionszeit (Zeitraum zwischen dem Eingang des Alarmes und dem Eintreffen der Interventionskraft) maximal 20 Minuten betragen.

Wird die Polizei bzw. Feuerwehr selbstständig informiert?

Bei tatsächlichen Ereignissen (Überfall, Einbruch, Feuer,…) wird die Polizei bzw. die Feuerwehr durch die Notruf- und Serviceleitstelle umgehend informiert.

Was bedeutet Objektsicherung?

Wird zum Beispiel ein Einbruch festgestellt, wird die Notruf- und Serviceleitstelle informiert. Diese informiert umgehend die Polizei und die hinterlegten Ansprechpartner.

Die Interventionskraft bleibt solange vor Ort, bis die Ansprechpartner eingetroffen sind, die Polizei die Spurensicherung beendet und die Sicherheit des Objektes (z.B. durch eine Notverglasung) wieder hergestellt ist.

Wo werden die Objektschlüssel aufbewahrt?

Die Objektschlüssel werden in der Notruf- und Serviceleitstelle in einem abschließbaren Schlüsselschrank aufbewahrt. Die Herausnahme erfolgt nur bei Alarmierung und nur durch den diensthabenden Mitarbeiter der Notruf- und Serviceleitstelle.